Einwanderer sind auf Familienzusammenführung angewiesen, denn nur dies ermöglicht ihnen ein Familienleben. Seit 2003 gibt es gemeinsame EU-Einwanderungsvorschriften, die die Bedingungen zur Ausübung des Rechts auf Familienzusammenführung von Drittstaatsangehörigen auf EU-Ebene regeln. In der Richtlinie ist festgelegt, unter welchen Bedingungen Familienangehörige aus Nicht-EU-Ländern einem nicht aus einem EU-Land stammenden Staatsangehörigen nachziehen können, der sich bereits rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhält, und welche Bedingungen für ihre Einreise und ihren Aufenthalt gelten.
Die EU hat dazu nun ein Grünbuch veröffentlicht. Download hier:
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