Dienstag, 12. Oktober 2010

Tagung zur UNO-Kinderrechtskonvention

Gemeinsam mit unserer Mitgliedsgruppe IBIS aus Oldenburg bieten wir an:
Die UNO-Kinderrechtskonvention: Nach der Rücknahme der deutschen Vorbehaltserklärung - Was hat sich in der Praxis für minderjährige Flüchtlinge geändert?


Oldenburg, 17. und 18. November 2010

Programm :
Mittwoch, 17.11.2010

Die politische und die rechtliche Situation
13.00 Anreise
13.30 Begrüßung
13.45 Grußwort von Dr Ayça Polat
Integrationsbeauftragte der Stadt Oldenburg
14.15 Vorstellung der TeilnehmerInnen
inkl. Erwartungshaltung
16.00 Vortrag von Heiko Kauffmann, Pädagoge, Sozialwissenschaftler, Publizist, Mitbegründer und Vorstandsmitglied von PRO ASYL
„Nach der Rücknahme der Vorbehaltserklärung – Das Ende einer schier unendlichen Geschichte?“
17.30 Pause mit Imbiss
18.30 Vortrag von Dr. jur. Erich Peter, Jurist, Lehrbeauftragter der Hochschule HB
„Die Rücknahme des „Ausländervorbehalts“ zur UN-Kinderrechtskonvention - Folgerungen für Gesetzgebung und Rechtsprechung“
20.00 Ende
20.15 Offenes Café IBIS zum informellen Austausch - In Kooperation mit der Stiftung Leben & Umwelt / Heinrich Böll Stiftung Niedersachsen

Donnerstag, 18.11.2010
Berichte aus der Praxis und Netzwerkdiskussion
09.00 Vortrag von Albert Riedelsheimer, Politiker (Bündnis 90/Die Grünen), Publizist
„Vormundschaften und Clearingverfahren für junge Flüchtlinge“
10.30 Moderierter Erfahrungsaustausch der TeilnehmerInnen
12.30 Gemeinsames Mittagessen mit anschließender Pause
14.00 Vortrag von Edda Rommel, Mitarbeiterin im Flüchtlingsrat Niedersachsen, Schwerpunkt „Kinderflüchtlinge“
„Zwischen Ankunft und Abschiebung – unbegleitete Minderjährige in Niedersachsen“
15.00 Sammeln der Forderungen und Netzwerkdiskussion
16.30 Ende der Veranstaltung

Die Regierung unter Helmut Kohl hat 1992 die Kinderrechtskonvention nur mit einer Vorbehaltserklärung unterzeichnet.

Darin enthalten waren Einschränkungen der Anwendbarkeit in Bezug auf das geltende Ausländer- und Asylrecht. Von diesem Vorbehalt waren beispielsweise unbegleitete minderjährige Flüchtlinge besonders betroffen, denen auf dieser Grundlage eine kindgerechte Behandlung im Asylverfahren verweigert wurde.
Einst nicht umgesetztes rot-grünes Reformprojekt, wurde die Vorbehaltserklärung im vergangenen Jahr von der schwarz-gelben Regierung von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt zurückgenommen. Nicht ohne die Anmerkung, dass deutsche Gesetze und Rechtspraxis ohnehin konform mit der Kinderrechtskonvention seien.
Ob dadurch kindgerechtere Lebensverhältnisse geschaffen wurden, soll die zentrale Frage dieser Tagung sein.
Dazu werden die ReferentInnen aktuell und anschaulich berichten – aus politischer, rechtlicher und praktischer Sicht. Ziel der Veranstaltung ist es, einen Forderungskanon zu erstellen, der sowohl von den ReferentInnen als auch von den TeilnehmerInnen formuliert und getragen wird.

Veranstaltungsort:
IBIS e.V. (CAFÉ IBIS)
Klävemannstraße 16 - 26122 Oldenburg
Anmeldeschluss für eine Teilnahme mit Übernachtung:
01. November 2010
Anmeldeschluss für die Teilnahme ohne Übernachtung:
08. November 2010
Anmeldung per Post:
Klävemannstraße 16, 26122 Oldenburg
oder per mail: info@ibis-ev.de

IBIS - Interkulturelle Arbeitsstelle
für Forschung, Dokumentation,
Bildung und Beratung e.V./VIA e.V.
In Kooperation mit der Stiftung Leben & Umwelt /
Heinrich Böll Stiftung Niedersachsen
Verein niedersächsischer Bildungsinitiativen VNB
Gefördert durch KJP/BMFSJ
Europäischer Flüchtlingsfonds


IBIS-Interkulturelle Arbeitsstelle e.V.
(Zentrales Büro)
Klävemannstr.16
26122 Oldenburg
Germany
Fon 0441 - 88 40 16 (international: +49 441 88 40 16)
Fax 0441-984 96 06 (international: +49 441 984 96 06)
Mail: info@ibis-ev.de
www.ibis-ev.de

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