Mittwoch, 18. April 2012

Berufliche Anerkennung

Am 1. April 2012 ist ein Gesetz in Kraft getreten, das allen Personen mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss erstmals einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren verleiht - unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltsstatus. Es handelt sich um das Anerkennungsgesetz bzw. das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz.
Auf Antrag soll innerhalb von drei Monaten eine Überprüfung auf Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikationen mit einem deutschen Berufsabschluss stattfinden. Antragsberechtigt sind auch Personen aus dem Ausland, die beabsichtigen eine Erwerbstätigkeit in Deutschland auszuüben.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat eine Zusammenfassung erarbeitet, die einen guten Überblick über den Stand der Dinge gibt: zum Download
Weitere Infos gibt es beim IQ-Netzwerk

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