Sonntag, 13. Juni 2010

Betriebliche Beschwerdestellen

Das 2006 in Kraft getretene Antidiskriminierungsgesetz (AGG) schreibt u.a. auch Betrieben die Einrichtung von Beschwerdestellen vor, bei denen Beschäftigte sich über Benachteiligungen formlos und ohne Einhaltung bestimmter Fristen beklagen können. Die Benachteiligungen können rassistische Gründe oder die ethnische Herkunft, das Geschlechts, die Religion oder Weltanschauung, eine Behinderung, das Alters oder die sexuellen Identität betreffen.
Unabhängig von der Größe muss in jedem Betrieb eine Beschwerdestelle bestimmt und bekannt gemacht werden, die für alle Beschäftigten leicht erreichbar ist.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) bietet nun Arbeitgebern/innen Hilfestellung bei der Einrichtung von betrieblichen Beschwerdestellen an. Eine im Auftrag der ADS erstellte Expertise stellt detailliert Anforderungen und Abläufe dar, und ist eine wertvolle Handreichung für Betriebsinhaber zum Aufbau einer Beschwerdestelle. Sie kann von der ADS-Website heruntergeladen werden.
(download hier / PDF 263,1 KB)

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