Darin wird eine grundlegende Neuausrichtung der Verantwortungsteilung für Flüchtlinge in der EU gefordert; denn viele Asylsuchende bleiben trotz Ankunft auf dem „sicheren Boden“ der EU schutzlos und sind gezwungen, in dem für sie zuständigen EU-Land zu verbleiben oder dorthin zurückzukehren. Die EU-Staaten an den Außengrenzen haben die Verantwortung für die Asylverfahren, werden überproportional beansprucht und sind vielfach überfordert. Die Folge: Flüchtlinge werden in Ländern wie Griechenland, Italien, Ungarn und Malta vielfach völkerrechtswidrig behandelt, erleben Übergriffe und Menschenrechtsverletzungen.
Das Memorandum macht einen eigenen Vorschlag für einen menschenrechtlichen Umbau der europäischen Flüchtlingspolitik: Das heutige maßgebliche Kriterium für die Asylzuständigkeit – der „Ort der illegalen Einreise“ - muss gestrichen werden. Ersetzt werden muss dieses durch das „Prinzip der freien Wahl des Mitgliedstaates“. Für diese grundlegende Änderung sprechen verschiedene Argumente.
Das Memorandum im Wortlaut gibt es hier:

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